Herausfordernde Situationen

Vorgehen bei regelwidrigem Verhalten

Stufe 1
Die betroffene Lehrperson reagiert sofort und mit einer erzieherischen Massnahme
(zum Beispiel schriftliche Vereinbarung).
Die Lehrperson informiert die Klassenlehrperson und die Eltern.

Stufe 2
Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler, den Eltern und der betroffenen Lehrperson.
Schriftliche Verwarnung mit Androhung eines Verweises.
Je nach Fall Beratungsgespräch bei der Schulsozialarbeit.

Stufe 3
Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler, den Eltern, der betroffenen Lehrperson und der Klassenlehrperson.
Schriftlicher Verweis durch Schuldirektion mit Angabe der nächsten Konsequenz und Rechtsmittelbelehrung.
Beratungsgespräch bei der Schulsozialarbeit.

Stufe 4
Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler, den Eltern, der betroffenen Lehrperson und der Schuldirektion.
Teilweiser oder vollständiger Ausschluss vom Unterricht durch die Schuldirektion (nach Möglichkeit Organisation eines Arbeitsplatzes während dieser Zeit), ev. weiterführende Massnahmen (z.B. Relaisklasse) und Information an das Schulinspektorat.

Stufe 5
Abgabe des Falles von der Schule ans Inspektorat > Friedensgericht > Jugendamt