Verantwortlichkeit

Sorgfalt

Einrichtungen und Mobiliar sind mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden sind umgehend dem Hauswartteam zu melden. Für nicht gemeldete Schäden an Spind, Pult oder Stuhl wird dem Nutzer der Betrag für die Instandstellung in Rechnung gestellt. Mutwillige oder fahrlässige Schäden werden den Verursachern in Rechnung gestellt.

Spindschlüssel

Die Schülerinnen und Schüler sind für ihren Spindschlüssel selbst verantwortlich. Bei Verlust lässt der Hauswart oder das Sekretariat ein Duplikat auf Kosten der betroffenen Jugendlichen anfertigen.

Kleidung

Die Schule ist ein Ort des Lernens. Wir erwarten von allen Schülerinnen und Schülern, dass sie in angemessener Kleidung und mit Hausschuhen erscheinen. 
In Fällen, in denen dies nicht respektiert wird, suchen wir das Gespräch mit den Jugendlichen.

Schulzeit

Während der Schulzeit trägt die Schule die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler. Das gilt auch für Ausflüge, den Weg zur Turnhalle, Gebäudewechsel, etc.
Während den Pausen beaufsichtigen die Lehrpersonen die Schülerinnen und Schüler.

Pausen / Pausenverkauf

Die grossen Pausen (morgens und nachmittags) verbringen alle Schülerinnen und Schüler draussen, verlassen jedoch das Schulareal nicht. 

Ausgewogenes Essen ist ein wichtiger Faktor für die gesunde Entwicklung und das körperliche Wohlbefinden der Kinder. Wachstum, Bewegung, Verarbeiten neuer Erfahrungen und Konzentration in der Schule erhöhen den Kräfteverbrauch. Zu lange Pausen zwischen den Mahlzeiten führen zu Konzentrationsabfall, Müdigkeit und Nervosität.

Fünf bis sechs kleine Mahlzeiten wirken sich günstiger auf das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit aus als wenige üppige Gerichte. Kinder, die wenig frühstücken, sind auf ein reichhaltiges Znüni mit viel Flüssigkeit (Wasser, ungesüsste Tees, Fruchtsäfte oder Milch) angewiesen.

Jeweils freitags findet ein Züni-Verkauf durch die Bäckerei Krähenbühl statt. An den anderen Werktagen können die Klassen eigene Pausenverkaufsaktionen organisieren.

Schulweg

Vor und nach dem Unterricht tragen die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder.

Aufenthalt auf dem Schulareal

Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler auch ausserhalb der Schulzeiten, insbesondere nach dem obligatorischen Unterricht am Nachmittag sowie am Wochenende, auf dem Schulareal willkommen. Die Jugendlichen sind aufgerufen, zu den Anlagen und Einrichtungen Sorge zu tragen und auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Abfälle werden in die entsprechenden Behälter geworfen.

Ausserhalb der Schulzeit

Vor und nach dem Unterricht stehen die Jugendlichen – auch auf dem Pausenplatz – nicht mehr unter der Verantwortung der Schule. Dies gilt ebenfalls für den Schulweg.

Eine Ausnahme bilden von der Schule organisierte Anlässe, welche die üblichen Schulzeiten überschreiten.

Stellt eine Lehrperson ausserhalb der Schulzeit bei Jugendlichen unkorrektes Verhalten fest, ist sie nicht zum Eingreifen verpflichtet, kann aber im Sinne einer Hilfe die Schülerin / den Schüler zur Rede stellen, mit den Eltern sprechen und/oder die Schuldirektion informieren.

Velo / Mofa / Elektrofahrzeuge

Die Abstellplätze für Fahrräder, Elektrofahrzeuge und Mofas sind beschränkt und sind für Schülerinnen und Schüler mit langem Schulweg reserviert.

Wer einen kurzen Schulweg hat (bis 500m), kommt zu Fuss zur Schule. Schülerinnen und Schüler mit einem längeren Schulweg können im Sekretariat eine Plakette abholen, welche sichtbar am Fahrrad angebracht werden muss und somit die Berechtigung einen Veloabstellplatz zu nutzen ausweist. Schülerinnen und Schüler mit einem Schulweg von mehr als zwei Kilometern dürfen mit dem Mofa oder Elektrofahrzeug zur Schule fahren. Die Meldung des Kennzeichens oder das Anbringen der Plakette, welche im Sekretariat bezogen werden kann, ist Voraussetzung für die Nutzung des Abstellplatzes.

Vandalismus kann leider nicht völlig verhindert werden. Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden an Velos, Mofas und Elektrofahrzeugen.

Die gesetzlichen Vorschriften für Elektrofahrzeuge sind einzuhalten.

Elektrotrottinett / Elektro-Bike (langsam) / Elektro-Roller / Elektro-Stehroller

Geschwindigkeit 20 km/h / Kontrollschild nicht erforderlich / Führerausweis Kat. M für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren, ab 16 Jahre kein Führerausweis erforderlich.

Elektro-Bike, schnell

Geschwindigkeit 30 km/h / Kontrollschild erforderlich / Führerausweis Kat. M ab 14 Jahren

Diese Fahrzeuge dürfen nur auf abgesperrtem Areal verwendet werden. 

  • Elektro-Einrad 
  • Elektro-Smartwheel