Die Schule ist ein Miteinander, deshalb halten sich die Schülerinnen und Schüler, das gesamte Personal der Schule sowie die übrigen Personen, die an der Schule tätig sind, an unsere Regeln. Unsere Regeln und Abmachungen beruhen auf dem Verhaltenskodex.
Verhaltenskodex
Wir reden miteinander und nicht übereinander
- Auslachen ist uncool
- Hilfe suchen und annehmen ist stark
- Unterschiedliche Meinungen haben ist ok
- Sei nicht nachtragend
Gemeinsam gegen Mobbing
- Konflikte gemeinsam lösen bringt uns weiter
- Alle tragen Verantwortung und können mithelfen Mobbing zu stoppen
- Beleidigungen sind nie Spass
- Sei respektvoll mit allen, denn du kennst ihre Geschichte nicht
Was abgemacht ist, gilt!
- Vereinbarungen lohnen sich
- Wir hören einander zu und treffen Vereinbarungen gemeinsam
- Halte Abmachungen und Vereinbarungen ein
Was dir nicht gehört, nimm und beschädige nicht
- Eigenes und fremdes Material sorgfältig behandeln
- Melde dich, wenn dir etwas kaputt geht
Folgende Regeln gelten:
- Wir Schülerinnen und Schüler verlassen während der Unterrichtszeiten das Schulareal nicht.
- Wir Schülerinnen und Schüler benützen auf dem ganzen Schulareal kein Handy.
- Wir Schülerinnen und Schüler halten uns an das Rauchverbot und führen keine Drogen/Suchtmittel oder Alkohol mit.
- Wir Schülerinnen und Schüler wissen, dass weder Messer, Feuerwaffen, Schlagstöcke oder andere Gegenstände mit denen Verletzungen zugeführt werden können, von uns mitgeführt werden dürfen. Wir halten uns daran.
Im Schulgesetz (Art. 3, 34, 39 SchG) und im Reglement zum Gesetz über die obligatorische Schule (Art. 27, 39, 57, 64, 66, 67, 68, 69, 70, 71 SchR) werden die gesetzlichen Vorschriften an der Schule erläutert.
Die Lehrpersonen sorgen dafür, dass die Schulordnung in ihrer Klasse und in der Schule eingehalten wird. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf sämtliche Schülerinnen und Schüler der Schule.
Bei Nichteinhalten werden erzieherische oder disziplinarische Massnahmen ergriffen.
Partizipation unserer Schülerinnen und Schüler
Unsere Schülerinnen und Schüler können in den Klassenräten und im Schülerinnen- und Schülerrat ihre Meinung äussern und Vorschläge machen. Im Schülerinnen- und Schülerrat sind alle Klassen mit je einem Mitglied vertreten. Er wird mindestens von einer Lehrperson und der Schulsozialarbeit begleitet. Das Präsidium besteht aus je einer Vertretung der Stufen 10 und 11H.
Der Schülerinnen- und Schülerrat hat keine Entscheidungskompetenzen. Er hält sich an die vereinbarten Kommunikationswege und diskutiert nicht über Einzelpersonen.
Sorgfalt
Einrichtungen und Mobiliar sind mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden sind umgehend dem Hauswartteam zu melden. Für nicht gemeldete Schäden an Spind, Pult oder Stuhl wird dem Nutzer der Betrag für die Instandstellung in Rechnung gestellt. Mutwillige Schäden werden den Verursachern in Rechnung gestellt.
Spindschlüssel
Die Schülerinnen und Schüler sind für ihren Spindschlüssel selbst verantwortlich. Bei Verlust lässt der Hauswart oder das Sekretariat ein Duplikat auf Kosten der betroffenen Jugendlichen anfertigen.
Kleidung
Die Schule ist ein Ort des Lernens. Wir erwarten von allen Schülerinnen und Schülern, dass sie in angemessener Kleidung und mit Hausschuhen erscheinen.
In Fällen, in denen dies nicht respektiert wird, suchen wir das Gespräch mit den Jugendlichen.
Vorgehen bei Regelwidrigem Verhalten
Stufe 1
Die betroffene Lehrperson reagiert sofort und mit einer erzieherischen Massnahme
(zum Beispiel schriftliche Vereinbarung).
Die Lehrperson informiert die Klassenlehrperson und die Eltern.
Stufe 2
Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler, den Eltern und der betroffenen Lehrperson.
Schriftliche Verwarnung mit Androhung eines Verweises.
Je nach Fall Beratungsgespräch bei der Schulsozialarbeit.
Stufe 3
Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler, den Eltern, der betroffenen Lehrperson und der Klassenlehrperson.
Schriftlicher Verweis durch Schuldirektion mit Angabe der nächsten Konsequenz und Rechtsmittelbelehrung.
Beratungsgespräch bei der Schulsozialarbeit.
Stufe 4
Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler, den Eltern, der betroffenen Lehrperson und der Schuldirektion.
Teilweiser oder vollständiger Ausschluss vom Unterricht durch die Schuldirektion (nach Möglichkeit Organisation eines Arbeitsplatzes während dieser Zeit), ev. weiterführende Massnahmen (z.B. Relaisklasse) und Information an das Schulinspektorat.
Stufe 5
Abgabe des Falles von der Schule ans Inspektorat > Friedensgericht > Jugendamt
Schulzeit
Während der Schulzeit trägt die Schule die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler. Das gilt auch für Ausflüge, den Weg zur Turnhalle, Gebäudewechsel, etc.
Während den Pausen beaufsichtigen die Lehrpersonen die Schülerinnen und Schüler.
Pausen / Pausenverkauf
Die grossen Pausen (morgens und nachmittags) verbringen alle Schülerinnen und Schüler draussen, verlassen jedoch das Schulareal nicht.
Ausgewogenes Essen ist ein wichtiger Faktor für die gesunde Entwicklung und das körperliche Wohlbefinden der Kinder. Wachstum, Bewegung, Verarbeiten neuer Erfahrungen und Konzentration in der Schule erhöhen den Kräfteverbrauch. Zu lange Pausen zwischen den Mahlzeiten führen zu Konzentrationsabfall, Müdigkeit und Nervosität.
Fünf bis sechs kleine Mahlzeiten wirken sich günstiger auf das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit aus als wenige üppige Gerichte. Kinder, die wenig frühstücken, sind auf ein reichhaltiges Znüni mit viel Flüssigkeit (Wasser, ungesüsste Tees, Fruchtsäfte oder Milch) angewiesen.
Jeweils freitags findet ein Züni-Verkauf durch die Bäckerei Krähenbühl statt. An den anderen Werktagen können die Klassen eigene Pausenverkaufsaktionen organisieren.
Schulweg
Vor und nach dem Unterricht tragen die Eltern die Verantwortung für ihre Kinder.
Velo / Mofa / Elektrofahrzeuge
Die Abstellplätze für Fahrräder, Elektrofahrzeuge und Mofas sind beschränkt und sind für Schülerinnen und Schüler mit langem Schulweg reserviert.
Wer einen kurzen Schulweg hat (bis 500m), kommt zu Fuss zur Schule. Schülerinnen und Schüler mit einem längeren Schulweg können im Sekretariat eine Plakette abholen, welche sichtbar am Fahrrad angebracht werden muss und somit die Berechtigung einen Veloabstellplatz zu nutzen ausweist. Schülerinnen und Schüler mit einem Schulweg von mehr als zwei Kilometern dürfen mit dem Mofa oder Elektrofahrzeug zur Schule fahren. Die Meldung des Kennzeichens oder das Anbringen der Plakette, welche im Sekretariat bezogen werden kann, ist Voraussetzung für die Nutzung des Abstellplatzes.
Vandalismus kann leider nicht völlig verhindert werden. Die Schule übernimmt keine Haftung für Schäden an Velos, Mofas und Elektrofahrzeugen.
Die gesetzlichen Vorschriften für Elektrofahrzeuge sind einzuhalten.
Elektrotrottinett / Elektro-Bike (langsam) / Elektro-Roller / Elektro-Stehroller
Geschwindigkeit 20 km/h / Kontrollschild nicht erforderlich / Führerausweis Kat. M für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren, ab 16 Jahre kein Führerausweis erforderlich.
Elektro-Bike, schnell
Geschwindigkeit 30 km/h / Kontrollschild erforderlich / Führerausweis Kat. M ab 14 Jahren
Diese Fahrzeuge dürfen nur auf abgesperrtem Areal verwendet werden.
- Elektro-Einrad
- Elektro-Smartwheel
- Elektro-Skateboard
Theorieprüfungen für die Kategorien M und G
Die Theorieprüfungen der Kategorien M und F/G werden ab sofort nicht mehr an den Orientierungsschulen angeboten.
Dieser Beschluss der Kantonspolizei ist Teil eines umfassenden Projekts zur Umstrukturierung der Gruppe der Verkehrserziehung, mit dem Ziel, die Effizienz des Unterrichts in den Schulen zu verbessern.
Informationen zu den Führerscheinprüfungen finden sie auf der Webseite des OCN.
Aufenthalt auf dem Schulareal
Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler auch ausserhalb der Schulzeiten, insbesondere nach dem obligatorischen Unterricht am Nachmittag sowie am Wochenende, auf dem Schulareal willkommen. Die Jugendlichen sind aufgerufen, zu den Anlagen und Einrichtungen Sorge zu tragen und auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Abfälle werden in die entsprechenden Behälter geworfen.
Ausserhalb der Schulzeit
Vor und nach dem Unterricht stehen die Jugendlichen – auch auf dem Pausenplatz – nicht mehr unter der Verantwortung der Schule. Dies gilt ebenfalls für den Schulweg.
Eine Ausnahme bilden von der Schule organisierte Anlässe, welche die üblichen Schulzeiten überschreiten.
Stellt eine Lehrperson ausserhalb der Schulzeit bei Jugendlichen unkorrektes Verhalten fest, ist sie nicht zum Eingreifen verpflichtet, kann aber im Sinne einer Hilfe die Schülerin / den Schüler zur Rede stellen, mit den Eltern sprechen und/oder die Schuldirektion informieren.