Schulordnung
Die Schule ist ein Miteinander, deshalb halten sich die Schülerinnen und Schüler, das gesamte Personal der Schule sowie die übrigen Personen, die an der Schule tätig sind, an unsere Regeln. Die Lehrpersonen sorgen dafür, dass die Schulordnung in ihrer Klasse und in der Schule eingehalten werden. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf sämtliche Schülerinnen und Schüler der Schule.
Bei Nichteinhalten werden erzieherische oder disziplinarische Massnahmen ergriffen.
Verhaltenskodex
Mobbing hat bei uns keine Chance
- Gewalt verletzt den Körper, Mobbing die Seele.
- Ich behandle andere so, wie ich selber gerne behandelt werden möchte.
- Ich akzeptiere jede/jeden mit ihren/seinen Stärken und Schwächen.
Auslachen und beleidigen ist uncool
- Respekt und guter Wille, das ist die Lösung zum friedlichen Beisammensein.
- Wir sind überhaupt nicht gleich, dürfen verschieden sein, akzeptieren einander.
- Obwohl wir verschieden sind, können wir uns verstehen.
Vandalismus wollen wir nicht
- Gestalte dein Leben bunt, aber nicht fremde Wände.
- Ich respektiere die Wertgegenstände der anderen.
- Ich gehe mit fremdem Material sorgfältig um.
Vereinbarungen einhalten lohnt sich
- Kommst du auf mich zu, komme ich auf dich zu.
- Wir treffen Vereinbarungen gemeinsam und halten uns gemeinsam daran.
- Schüler/innen und Lehrer/innen tragen dazu bei, dass Vereinbarungen eingehalten werden.
Folgende Regeln gelten aufgrund der gesetzlichen Vorgaben:
- Wir Schülerinnen und Schüler verlassen während der Unterrichtszeiten das Schulareal nicht.
- Wir Schülerinnen und Schüler benützen auf dem ganzen Schulareal kein Handy.
- Wir Schülerinnen und Schüler halten uns an das Rauchverbot und führen keine Drogen/Suchtmittel oder Alkohol mit.
- Wir Schülerinnen und Schüler wissen, dass weder Messer, Feuerwaffen, Schlagstöcke oder andere Gegenstände mit denen Verletzungen zugeführt werden können, von uns nicht mitgeführt werden dürfen. Wir halten uns daran.
Im Schulgesetz (Art. 3, 34, 39 SchG) und im Reglement zum Gesetz über die obligatorische Schule (Art. 27, 39, 57, 64, 66, 67, 68, 69, 70, 71 SchR) werden auch die Vorschriften und Regeln an der Schule erläutert.
Sorgfalt
Einrichtungen und Mobiliar sind mit Sorgfalt zu behandeln. Schäden sind umgehend dem Hauswartteam zu melden. Für nicht gemeldete Schäden an Spind, Pult oder Stuhl wird dem Nutzer der Betrag für die Instandstellung in Rechnung gestellt. Mutwillige Schäden werden den Verursachern in Rechnung gestellt.
Spindschlüssel
Die Schülerinnen und Schüler sind für ihren Spindschlüssel selbst verantwortlich. Bei Verlust lässt der Hauswart oder das Sekretariat ein Duplikat auf Kosten der betroffenen Jugendlichen anfertigen.
Kleidung
Die Schule ist ein Ort des Lernens. Wir erwarten von allen Schülerinnen und Schülern, dass sie in angemessener Kleidung und mit Hausschuhen erscheinen.
In Fällen, in denen dies nicht respektiert wird, suchen wir das Gespräch mit den Jugendlichen.
Vorgehen bei regelwidrigem Verhalten
Stufe 1
Die betroffene Lehrperson reagiert sofort und mit einer erzieherischen Massnahme
(zum Beispiel schriftliche Vereinbarung).
Die Lehrperson informiert die Klassenlehrperson und die Eltern.
Stufe 2
Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler, den Eltern und der betroffenen Lehrperson.
Schriftliche Verwarnung mit Androhung eines Verweises.
Je nach Fall Beratungsgespräch bei der Schulsozialarbeit.
Stufe 3
Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler, den Eltern, der betroffenen Lehrperson und der Klassenlehrperson.
Schriftlicher Verweis durch Schuldirektion mit Angabe der nächsten Konsequenz und Rechtsmittelbelehrung.
Beratungsgespräch bei der Schulsozialarbeit.
Stufe 4
Gespräch mit der Schülerin/dem Schüler, den Eltern, der betroffenen Lehrperson und der Schuldirektion.
Teilweiser oder vollständiger Ausschluss vom Unterricht durch die Schuldirektion (nach Möglichkeit Organisation eines Arbeitsplatzes während dieser Zeit), ev. weiterführende Massnahmen (z.B. Relaisklasse) und Information an das Schulinspektorat.
Stufe 5
Abgabe des Falles von der Schule ans Inspektorat > Friedensgericht > Jugendamt
Schulzeit
Während der Schulzeit trägt die Schule die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler. Das gilt auch für Ausflüge, den Weg zur Turnhalle, Gebäudewechsel, etc.
Während den Pausen beaufsichtigen die Lehrpersonen die Schülerinnen und Schüler.
Pausen / Pausenverkauf
Die grossen Pausen (morgens und nachmittags) verbringen alle Schülerinnen und Schüler draussen, verlassen jedoch das Schulareal nicht.
Ausgewogenes Essen ist ein wichtiger Faktor für die gesunde Entwicklung und das körperliche Wohlbefinden der Kinder. Wachstum, Bewegung, Verarbeiten neuer Erfahrungen und Konzentration in der Schule erhöhen den Kräfteverbrauch. Zu lange Pausen zwischen den Mahlzeiten führen zu Konzentrationsabfall, Müdigkeit und Nervosität.
Fünf bis sechs kleine Mahlzeiten wirken sich günstiger auf das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit aus als wenige üppige Gerichte. Kinder, die wenig frühstücken, sind auf ein reichhaltiges Znüni mit viel Flüssigkeit (Wasser, ungesüsste Tees, Fruchtsäfte oder Milch) angewiesen.Jeweils freitags findet ein Züni-Verkauf durch die Bäckerei Krähenbühl statt. An den anderen Werktagen können die Klassen eigene Pausenverkaufsaktionen organisieren.